Genießen Sie Ihren Pfingsturlaub in der Landvolkshochschule Wies vom 24.05.- 06.06.2021

Besondere Zeiten erfordern erneut kreative Ideen: da unser Seminarbetrieb erst langsam wieder anläuft, steht unser Haus in den Pfingstferien für Urlaubsgäste mit Unterkunft und Frühstück oder Halbpension ab einer Mindestzeit von zwei Übernachtungen zur Verfügung. 

Dies sind unsere Preise:

 

Preis pro Person

 

im Zweibettzimmer

im Einzelzimmer

Übernachtung mit Frühstück

35,00 €

42,00 €

Übernachtung mit Halbpension

49,50 €

56,50 €

Kinder und Jugendliche sind im Preis gestaffelt, Kinder bis 2 Jahre kostenfrei.

 

Preis pro Person im Zweibett- bzw. Familienzimmer

 

3 bis 6 Jahre

7 bis 12 Jahre

13 bis 17 Jahre

Studenten und Azubis ab 18

Übernachtung mit Frühstück

15,00 €

19,70 €

23,10 €

31,00 €

Übernachtung mit Halbpension

21,00 €

27,20 €

33,10 €

43,90 €

Der Kurbeitrag an die Gemeinde Steingaden ist im Preis enthalten. Ab der dritten und weiteren Übernachtung: -10%


Stornogebühren fallen bei einer kurzfristigen Absage Ihrerseits keine an. 
Zahlungsweise: Sie zahlen kontaktlos per Bankeinzug NACH Ihrer Abreise - Sie erhalten hierzu vor Ort ein Abrechnungsblatt, auf dem Sie die Endsumme aufgrund Ihrer in Anspruch genommenen Leistungen selbst ermitteln können. Für diesen Betrag erteilen Sie uns dann durch eine Unterschrift vor Ort eine Einzugsgenehmigung.
Die Angaben im Anmeldeformular dienen der Vorbereitung dieses Bogens, alle Daten werden wie immer verschlüsselt an uns übertragen.

Dies ist der Link zu unserem Anmeldeformular - wir freuen uns auf Ihre Buchungen!

Auszug aus dem Hygienekonzept:

  • negativer Corona-Testnachweis bei Anreise: Sie vereinbaren vor Ihrer Anreise einen kostenfreien Termin in einem Testzentrum und bringen das Ergebnis zur Anreise mit, Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
  • weitere negative Corona-Tests bei längerem Aufenthalt jeweils nach 48 Stunden: dafür genügen Selbsttests unter Aufsicht durch uns, die sie mitbringen oder von uns zum Selbstkostenpreis erhalten können.
  • Testpflicht entfällt bei Covid 19-Genesenen und vollständig geimpften Personen – wie es die aktuell geltenden Regeln vorgeben
  • FFP-2-Maskenpflicht im öffentlichen Bereich (Gänge etc.)
  • Genauere Ausführungen werden in Kürze von Seiten der Bayerischen Staatsregierung noch veröffentlicht. 
  • Übersicht zu Teststationen im Landkreis Weilheim-Schongau und im Landkreis Ostallgäu